Aufgaben nach BDSG
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Datenschutz-News
 

Aufgaben aus dem BDSG

09.05.2012
Bayern prüft 13.000 Websites auf Datenschutz
08.05.2012
Konzerne sehen EU-Daten- schutzreform skeptisch
04.05.2012
Modernisierte Datenschutz- konvention soll Nutzern mehr Kontrolle bringen
04.04.2012
Kennen Sie alle Rechte des Betroffenen? / Beitrag als Autor in DatenschutzPraxis
29.03.2012
Risiken der Datenverarbeitung dramatisch gestiegen
15.03.2012
Gespräche zum Beschäftig- tendatenschutz dauern an
08.03.2012
EU-Datenschützer Hustinx greift Redings Reformpaket an

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Software für ambitionierte Datenschutzbeauftragte mit DSBnotes

Die verantwortliche Stelle unterliegt nach dem BDSG bei der Verarbeitung von personenbe- zogenen Kunden- und Personaldaten einer Reihe von Pflichten und Aufgaben. Als Beispiel die

  • eventuelle Bestellpflicht eines Datenschutzbe- auftragten (DSB) mit entsprechender Fach- kunde auf dem Gebiet des Datenschutzes laut § 4f des BDSG
  • Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Nutzung um den Einzelnen davor zu schützen, dass durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden, laut § 4 Abs. 1 des BDSG
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis Ihrer Mitarbeiter, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen laut
    § 5 des BDSG
  • Auskunft an den Betroffenen aller gespeicherten personenbezogener Daten,
    siehe § 34 im BDSG
  • Datensicherheit / Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen laut § 9 und Anlage des BDSG die erforderlich sind um die Ausführungen der Vorschrift entsprechend zu gewährleisten....
  • U. v. a. m. / Datenvermeidung; Prüfung bei Auftragsdatenverarbeitung; Vorabkontrolle; ....

Die Leistungen und Erfahrungen, die an einen be- trieblichen Datenschutzbeauftragten gestellt werden, können Sie auch ganz einfach für Ihr Unternehmen nutzen, indem Sie eine ent- sprechende Fachkraft ordern.

Prüfen Sie doch mal das umfangreiche Leistungs- angebot der Keck-DSB GmbH


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